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Feinstaub

Freie Fahrt zukünftig nur noch für saubere Autos

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind voraussichtlich Millionen Fahrzeuge betroffen.

Auto Service Bachgau - Feinstaubplakette
Fahrzeugen ohne amtliche „Schadstoffplakette“ droht zukünftig ein Fahrverbot in Innenstädten



Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge):
Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 – 4 dürfen Umweltzonen immer dann befahren, wenn Sie mindestens die ausgeschilderte Schadstoffplakette an der Windschutzscheibe tragen.

Welche „Feinstaubplakette“ braucht mein Auto?

Anhand der untenstehenden Tabelle können Sie dies selbst herausfinden. Hierzu benötigen Sie die letzten beiden Zahlen des Emissionsschlüssels. Diese finden Sie im „alten“ Fahrzeugschein unter zu1 und im „neuen“ Fahrzeugschein unter 14.1.

Auto Service Bachgau - Feinstaub
Einstufung in Schadstoffgruppen nach Emissionsschlüsselnummern



Alternativ können Sie sich über den Dienst der GTÜ die richtige Plakette für Ihr Fahrzeug ermitteln lassen. Tragen Sie hierzu bitte nachfolgende Informationen aus Ihrem Fahrzeugsschein in die Felder ein.

Suche über neue Zulassungsbescheinigung:
B   2.1 2.2
J   4  



Suche über alten Fahrzeugschein:
Schlüsselnummern
zu 1   zu 2 zu 3


Viele Autofahrer sind hierbei jedoch verunsichert, ob sie zukünftig diese Umweltzonen überhaupt noch befahren dürfen. Auto Service Bachgau schafft jetzt eindeutig Klarheit! Jede Autofahrerin und jeder Autofahrer kann sich nun bei unserem Meister Joachim Stürmer beraten lassen, welche Schadstoffplakette – im Volksmund auch als so genannte „Feinstaubplakette“ bekannt - seinem Fahrzeug zugeteilt werden kann.

Nachrüsten jetzt sehr attraktiv

Das Ausweisen von Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Bei entsprechender Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikel-Filtern im Zeitraum Anfang 2006 bis Ende 2009, soll eine einmalige Kfz-Steuerbefreiung von 330 Euro gewährt werden. Sie gilt für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurden.
Auch Benziner lassen sich durch ein sog. Kaltlaufregelsystem oder einen Upgrade-Katalysator aufrüsten.
Ein niedrigerer Steuersatz und ein höherer Wiederverkaufswert sind dann handfeste Vorteile für den Fahrzeughalter.

Gesundheitsgefahren durch Feinstaub vermindern

Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem dessen besonders kleine Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen führen kann. Wissenschaftler warnen deshalb schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs.

Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.

Die gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikel gefährden insbesondere Kinder und ältere Menschen.
Deshalb hat die Bundesregierung die aktuellen Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.

Wo gibt es die amtlichen „Schadstoffplaketten“?

Über den Erwerb einer Schadstoffplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden, sie ist nicht obligatorisch. Die angebrachte Schadstoffplakette garantiert aber die freie Fahrt des sauberen Autos in den ausgewiesenen Umweltzonen. Die amtlichen „Schadstoffplaketten“ können Sie bei Auto Service Bachgau erhalten.